Unter der fast unscheinbaren Bezeichnung „Stadteingang West“ verbirgt sich nicht etwa die Errichtung eines neuen westlichen Stadttores von Buchholz oder dergleichen. Vielmehr hat eine politische Ratsmehrheit unter diesem Namen kürzlich ein Bebauungsplanverfahren (nebst Änderung des Flächennutzungsplanes) am Buchholzer Ortsausgang Richtung B 75 – auf Steinbecker, Trelder und teils Sprötzer Gebiet – für eine Großwohnsiedlung mit nahezu 600 Wohneinheiten auf der „grünen Wiese“ eingeleitet.
Die Buchholzer Liste lehnt dieses völlig aus der Zeit gefallene Vorhaben, das allen guten Grundsätzen der Stadtentwicklung (Vermeidung von Flächenverbrauch, Vorrang der Innenentwicklung vor der Bebauung des Außenbereiches, Berücksichtigung der Klimaneutralität) widerspricht, entschieden ab. Es hat nicht nur massive ökologische Auswirkungen, sondern führt zu einer schweren Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und der gewachsenen Ortschaftsgrenzen, wie auch – aufgrund völlig unzureichender Nahversorgung und mangels verkehrlicher Anbindung – zu massiven Kfz-Mehrverkehren im Straßennetz von Steinbeck bis hin zum Mühlentunnel und auch bis in die Innenstadt. Mit der sog. Rütgersfläche südlich des Bahnhofes stehen stattdessen in vergleichbarer Größenordnung innenstadtnahe Wohnbauflächen für den benötigten Geschoßwohnungsbau schon in dessen erstem Bauabschnitt zur Verfügung. Alle guten Gründe sprechen daher gegen die Errichtung einer „Trabantenstadt West“ in der freien Landschaft.
Anlässlich der Einbringung der städtischen Grundstücke in die kommunale Wohnungsbau-AöR stand das Thema auf der Tagesordnung des Stadtrates am 22.06.2026. Den hierauf bezogenen, ablehnenden Redebeitrag unseres Ratsmitglieds Martin Dieckmann (der wegen einer kurzfristigen Umgestaltung der Tagesordnung leider nicht mehr vorgetragen werden konnte) finden Sie hier. Die Buchholzer Liste wird sich weiter in Stadtrat und den Ortsräten Trelde und Steinbeck vehement gegen das Vorhaben einsetzen. Die Entscheidung hierüber ist auch noch lange nicht gefallen; das Bebauungsplanverfahren befindet sich ganz am Anfang, nämlich noch vor der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung. Zeit und Grund genug, es auch in der Wahlentscheidung am 13. September 2026 zu berücksichtigen.

