Bereits im Herbst 2023 hat die Buchholzer Liste verschiedene Änderungen der Geschäftsordnung des Stadtrates beantragt (Vorlagen VO 21-26/0446 und VO 21-26/0446.004). Diese werden im Februar/März in den Ausschüssen und im Rat der Stadt Buchholz i.d.N. behandelt. Im Kern geht es um die Verlängerung der Ladungsfristen für den Rat, die nach unserer Auffassung mit derzeit nur sieben Tagen deutlich zu kurz sind und einem „Feierabendparlament“ keine ausreichende Vorbereitung erlauben. Wir haben daher eine Verlängerung auf 14 Tage beantragt. Außerdem soll mit einer Änderung der Protokollierungsregeln die Transparenz der Ratsarbeit verbessert werden. Die beantragten Änderungen entsprechen den schon geltenden Regelungen in der Geschäftsordnung des Kreistages, wo sie sich bewährt haben. Es bleibt nun zu sehen, ob eine Ratsmehrheit diesen und weiteren Änderungsanträgen folgt.