Oberverwaltungsgericht bestätigt Aufhebung der „Ostring“-Genehmigung

Mit einem Schreiben vom 17. November 2016 hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg angekündigt, die Berufung des Landkreises Harburg in dem Rechtsstreit über den sog. Planfeststellungsbeschluss (also die „Baugenehmigung“) für den „Ostring“ zurückzuweisen. Damit besteht nun endlich Klarheit, dass der Ostring in der geplanten Form nicht kommt. Gegenstand der Genehmigung von 2009 war eine Mega-Umgehungsstraße von fast sieben Kilometern Länge und mit zahlreichen aufwändigen und sehr kostspieligen Brücken- und Tunnelbauwerken durch Natur und Landschaft östlich um Buchholz herum. Weiterlesen

Radtour mit Bürgermeister Röhse

Bürgermeister Jan-Hendrik Röhse hat sein Wort gehalten und ist am 04.08.2016 mit unserem Ratsherrn Peter Eckhoff durch Buchholz geradelt, um sich vom Buchholzer Fahrradbeauftragten Michael Mühlbauer Beispiele für Missstände im Radverkehr zeigen zu lassen. Begleitet wurden sie von dem ADFC-Radexperten Harald Spiering, einigen Ratsmitgliedern sowie Mitgliedern der von der Buchholzer Liste gegründeten Radinitiative „Buchholz fährt Rad“. Weiterlesen

Foto: Buchholzer Liste

Unnötiger Verlust von Parkplätzen in der Steinstraße

Aufgrund der Baustelle in der Steinstraße wurde die Verkehrsregelung geändert. Unter anderem sind Halteverbote eingerichtet worden, die gerade an Samstagen dazu führen, dass unnötig Parkplätze verloren gehen. Wir haben daher beantragt, die temporär aufgestellten Halteverbotsschilder mit dem einschränkenden Zusatz „Mo – Fr von 7 -17 Uhr“ zu versehen, um die Parkplätze außerhalb der üblichen Baustellen-Arbeitszeiten weiterhin nutzen zu können.

Antrag „Zeitliche Beschränkung der baustellenbedingten Halteverbotsregelung in der Steinstraße“ (DS 11-16-0961)

Nachdem die Verwaltung in ihrer Stellungnahme die Umsetzung des Antrags auch ohne Beschlussfassung zugesichert hatte, wurde der Antrag im Verwaltungsausschuss am 19.05.2016 einstimmig befürwortet. Das Halteverbot wurde allerdings den Bedürfnissen entsprechend auf den Zeitraum von 6 bis 18 Uhr eingeschränkt.