Notstand bei der Altkleidersammlung beseitigen

Im November 2025 hat die Buchholzer Liste einen Antrag initiiert und gemeinsam mit den Fraktionen der CDU und der FDP sowie dem fraktionslosen Stadtratsmitglied Eschment-Reichert im Stadtrat eingereicht, mit dem der sich rapide verschärfende Notstand im Bereich der Altkleidersammlung bekämpft werden soll (Antrag vom 21.11.2025, Vorlage VO 21-26/0905.001). Der Buchholzer Bürgermeister wird hier aufgefordert, den für die Altkleidersammlung und -verwertung zuständigen Landkreis Harburg zur Erfüllung seiner gesetzlichen Pflichten anzuhalten und in Buchholz ein flächendeckendes, ausreichendes Netz an Sammelcontainern zu schaffen, für eine regelmäßige Entleerung und Reinigung der Standplätze Sorge zu tragen sowie die Stadtbevölkerung angemessen über die Sammelstellen und Rückgabemöglichkeiten zu informieren.

Freie Sammler geben auf
Hintergrund ist, dass aufgrund weggebrochener Absatzmärkte für Alttextilien und wegen der sich verschlechternden Textilienqualität die freien, privatwirtschaftlichen Alttextilsammler, die bisher ein Netz von Sammelstellen in Buchholz betrieben haben, ihre Tätigkeit sukzessive einstellen. So verzeichnet die Stadtverwaltung zum Jahresende die „Rückgabe“ entsprechender Sondernutzungserlaubnisse für Sammelstellen auf öffentlichem Grund; teils wurde Sammlern auch die Konzession entzogen, weil sie ihren Verpflichtungen zur regelmäßigen Entleerung der Behälter und Reinigung der Sammelplätze nicht nachgekommen sind. Es bleiben damit nur noch wenige Sammelstellen, wodurch sich der Notstand – im Sinne einer Abwärtsspirale – weiter verschärft, wie an vielen Stellen im Buchholzer Stadtbild augenscheinlich wird.

Landkreis Harburg ist gesetzlich zuständig
In dieser Situation ist der Landkreis Harburg dafür zuständig, das notwendige Netz an Sammelstellen für Alttextilien zu schaffen und zu betreiben. Als sog. öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger hat der Landkreis flächendeckend im Kreisgebiet – und damit auch in der Stadt Buchholz – Sammelcontainer zur Verfügung zu stellen. Bereits seit dem 1. Januar 2025 besteht eine entsprechende bundesgesetzliche Verpflichtung, mit der Vorgaben des EU-Rechts umgesetzt werden. Soweit private Sammler nicht mehr tätig sind, muss der Landkreis seiner „Auffangverpflichtung“ gerecht werden. Dabei versteht sich, dass Sammelstellen und -behälter in quantitativ ausreichendem Umfang zur Verfügung zu stellen sind.

Buchholzer Bürgermeister soll den säumigen Landkreis „zum Jagen tragen“
Dieser „Auffangverpflichtung“ wird der Landkreis bislang in keiner Weise gerecht. Er hat trotz des seit vielen Monaten, im Grunde aber bereits seit Jahren sich abzeichnenden Rückzugs privater Sammler die Hände in den Schoß gelegt und keine Schritte unternommen, um ein verlässliches und quantitativ ausreichendes Sammelstellennetz zu schaffen. Auch sind bisher die wenigen Abgabemöglichkeiten auf den kreiseigenen Wertstoffannahmestellen in Nenndorf und Todtglüsingen (die sich nicht einmal auf Buchholzer Gebiet befinden) nicht aktiv beworben worden. Geschweige denn ist das Sammelstellennetz angemessen ausgebaut worden. In Presseverlautbarungen hat sich der Kreis sogar dazu verstiegen, auf Sozialkaufhäuser als Abgabemöglichkeit für Alttextilien zu verweisen – die aber nur eindeutig noch wiederverwendbare Kleidungsstücke überhaupt annehmen dürfen, während es sich bei Gemischen aus Alttextilien um Abfall handelt. Gegen dieses unzulässige Nichtstun richtet sich der von der Buchholzer Liste im November 2025 initiierte interfraktionelle Antrag. Dem Vernehmen soll zwischenzeitlich bereits für Januar 2026 ein „runder Tisch“ zwischen Landkreis und Kommunen anberaumt worden sein, um die Notstandslage zu beseitigen und den Landkreis dazu anzuhalten, endlich tätig zu werden und seine Alttextilsammelpflicht zu erfüllen. Hier kann der Antrag nebst ausführlicher Begründung (einschließlich einer Darstellung der Rechtslage) dem Buchholzer Bürgermeister als Leitfaden bzw. Handlungshilfe dienen.