Die Buchholzer Liste beantragt, den Vertrag mit der DSM Deutsche Städte-Medien GmbH (DSM) über das Recht zur alleinigen Nutzung von Werbemöglichkeiten im öffentlichen Verkehrsraum zu kündigen und neu auszuschreiben.
Zur den entsprechenden Ratsdrucksachen DS 11-16/0740.001 und 002!
Dem Antrag war eine Anfrage der Buchholzer Liste vom 23.02.2015 zur Vertragslaufzeit und den Kündigungsmöglichkeiten vorausgegangen.
Zur Ratsdrucksache DS 11-16/0740!
Der Antrag war als Dringlichkeitsantrag in die Ratssitzung vom 24.03.2015 eingebracht worden, da die vertragliche Kündigungsfrist für eine Kündigung zum 30.09.2015 am 31.03.2015 auszulaufen drohte. Die erforderliche Zweidrittelmehrheit kam aufgrund der Gegenstimmen aus der CDU-Fraktion nicht zustande, so dass der Antrag am 24.03.2015 nicht entschieden werden konnte. In unzulässiger Weise hatte die CDU den Dringlichkeitsantrag aus rein inhaltlichen Gründen abgelehnt, obwohl die Dringlichkeit objektiv gegeben war.
In der Folge wurde der Vertrag mit DSM nicht gekündigt, so dass dieser nun mindestens bis zum 30.09.2018 zu unveränderten Bedingungen weiterläuft. Eine Chance zur Optimierung wurde damit leichtsinnig vertan.
Der Antrag hat sein beabsichtigtes Ziel verfehlt und wurde daher von uns zurückgezogen. Ggf. ist er zur nächsten Kündigungsmöglichkeit erneut zu stellen.
Die Lokalpresse berichtete wie folgt:
„Keine Dringlichkeit: DSM ist weiter Chef-Plakatierer“, Nordheide Wochenblatt vom 01.04.2015.